Der Zugriff über das Internetauf Geräte im Heimnetz der FRITZ!Box, z.B.einNAS-System oder einen Web- bzw. Fernwartungs-Server, ist trotz eingerichteter Portfreigaben nicht möglich.
Führen Sie die hier beschriebenen Maßnahmen nacheinander durch. Prüfen Sie nach jeder Maßnahme, ob das Problem behoben ist.
Hinweis:Alle Funktions- und Einstellungshinweise in dieser Anleitung beziehen sich auf dasaktuelle FRITZ!OS der FRITZ!Box.
1 FRITZ!Box im Internet nicht erreichbar
Der Zugriff auf Geräte im Heimnetz der FRITZ!Box ist nur möglich, wenn die FRITZ!Box über eine im Internet erreichbare IPv6- oder IPv4-Adresse verfügtund das zugreifende Gerät diese IP-Adresse erreichen kann.
Zugriff über IPv4
Für IPv4-Internetzugriffe muss die FRITZ!Box vom Internetanbieter eineöffentliche IPv4-Adresseerhalten. Wenn die FRITZ!Box eineprivate IPv4-Adresseerhält, ist ein Zugriff über IPv4nichtmöglich.
Ob die FRITZ!Box über eine öffentliche oder eine private IPv4-Adresse verfügt, können Sie mithilfe der AnleitungAdressbereich der IPv4-Adresse der Internetverbindung bestimmenermitteln.
Zugriff über IPv6
Für IPv6-Internetzugriffe müssen sowohl die FRITZ!Box als auch das Gerät, das auf die FRITZ!Box zugreifen soll, per IPv6 mit dem Internet verbunden sein. Falls nur die FRITZ!Box eine IPv6-Adresse erhält, das Gerät jedoch nicht per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, ist der IPv6-Zugriff nicht möglich.
Ob die FRITZ!Box per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, können Sie in derFRITZ!Box-Benutzeroberflächeim Menü "Internet > Online-Monitor" ermitteln.
Ob das Gerät, das auf die FRITZ!Box zugreifen soll, per IPv6 mit dem Internet verbunden ist, können Sie testen, indem Sie an dem Gerätwww.test-ipv6.comoderwww.ipv6-test.comaufrufen.
2 Portfreigaben in FRITZ!Box einrichten
Führen Sie diese Maßnahme nur durch, wenndas Gerät bzw. der Serverdienstdie von ihm benötigten Ports in der FRITZ!Box selbstständig per PCP (Port Control Protocol) oder UPnP (Universal Plug and Play) einrichtet:
Hinweis:Wenn in der FRITZ!Box für ein Gerät bzw. eine Anwendung keine statischen Portfreigaben eingerichtet sind, können andere Geräte oder Anwendungen die benötigten Portfreigaben unter Umständen per PCP oder UPnP für sich selbst einrichten.
- Wenn die Geräte bzw. Serverdienste über einURI-Schema(Uniform Resource Identifier) wie https:// oder ftp:// erreichbar sind, richten Sie für dieseMyFRITZ!-Freigabenein.
- Wenndie Geräte bzw. Serverdienste nicht per URI-Schema erreichbar sind (z.B. Fernwartungs- oder VPN-Server) oder auf diese unabhängig von MyFRITZ! zugegriffen werden soll, richten Sie für diesestatische Portfreigabenein.
3 Extern vergebene Ports prüfen
Nicht immer kann die FRITZ!Box Ports wie gewünscht öffnen, z.B. weil derselbe Port bereits für ein anderes Gerät freigegeben wurde oder,bei automatischen Freigaben per PCP, der Internetanbieter den gewünschten Port nicht freigegeben hat:
- Klicken Sie in derBenutzeroberfläche der FRITZ!Boxauf "Internet".
- Klicken Sie im Menü"Internet" auf "Freigaben".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Portfreigaben".
- Prüfen Sie, ob für das betreffende Gerät bei "Port extern vergeben" die von Ihnen gewünschten Ports für IPv4 bzw. IPv6 angezeigt werden.
- Falls für die Freigabe extern andere Ports als von Ihnen gewünscht angezeigt werden, greifen Sie über die hier angezeigten Ports auf dasGerät bzw. den Serverdienst zu.
4 Internetverbindung dauerhaft halten
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Zugangsdaten".
- Klicken Sie auf "Verbindungseinstellungen ändern".
- Aktivieren Sie die Option "Dauerhaft halten (empfohlen für Flatrate-Tarife)". Fallsdie Option nicht angezeigt wird, stellt die FRITZ!Box die Internetverbindung bereits dauerhaft her.
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "Übernehmen".
5 Internetzugriff in Kindersicherung erlauben
Der Zugriff über das Internet auf Geräte im Heimnetz ist nicht möglich, wenn der Internetzugriff der Geräte von der FRITZ!Box-Kindersicherung eingeschränkt wird. Stellen Sie daher sicher, dass die betroffenen Geräte auf das Internet zugreifen dürfen:
- Klicken Sie in derBenutzeroberfläche der FRITZ!Boxauf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Kindersicherung".
- Prüfen Sie, ob die Internetnutzung für das Gerät, auf das zugegriffen werden soll, eingeschränkt ist.
- Wenn die Internetnutzung für das Gerät eingeschränkt oder gesperrt ist, richten Sie dieKindersicherungfür das Gerät so ein, dass dieses unbeschränkt auf das Internet zugreifen darf.
6 NetBIOS-Filter deaktivieren
Führen Sie diese Maßnahme nur durch, wenn Sie über das Internet auf Datei- und Druckerfreigaben im Heimnetz zugreifen möchten undIhr Internetanbieter diedabeiverwendeten TCP- und UDP-Ports 139 und 445 nicht sperrt:
Wichtig:Aus Sicherheitsgründen blockieren die FRITZ!Box undeinige Internetanbieter (z.B.Vodafoneim Kabel- und Mobilfunknetz) Zugriffe über das Internet auf die für Datei- und Druckerfreigaben verwendeten Ports ("NetBIOS-Filter"). Deaktivieren Sie den NetBIOS-Filter der FRITZ!Box daher nur, wenn auf allen Geräten eine Firewall eingerichtet ist.
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Listen".
- Deaktivieren Sie die Option "NetBIOS-Filter aktiv". Falls die Option nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst dieErweiterte Ansicht.
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "Übernehmen".
7 Firewall des Gerätes einrichten
Wenn der Serverdienst bzw. die Anwendung auf einem Gerät mit eigener Firewall (z.B. Windows-Firewall) installiert ist, muss auch diese eingerichtet werden:
- Richten Sie die Firewall des Gerätes nach den Vorgaben des Herstellers so ein, dass der Zugriff auf den Serverdienst bzw. die Anwendung möglich ist.
Die FRITZ!Box ist jetzt vollständig für den Zugriff über das Internet auf die FRITZ!Box bzw. Geräte oder Serverdienste im Heimnetz eingerichtet. Weitere Ursachen können unter anderem ungeeignete Einstellungen oder Fehler der jeweiligen Anwendung bzw. des jeweiligen Gerätes sein.